Georg Beer: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 15. August 1906 ersuchte er beim Stadtmagistrat für sich und seine Ehefrau um Verleihung des Fürther Heimat- und Bürgerrechts und um die bayerische Staatsangehörigkeit. Sogleich wurden die üblichen Recherchen gepflogen: So rapportierte der „Distriktsvigilant“, Schutzmann Leonhard Breiter, dass sich Beer in politischer Beziehung nicht hervorgetan habe, weder als Führer noch als Anhänger irgendeiner Partei; auch hinsichtlich seiner körperlichen und geistigen Gesundheit bestünden keine Bedenken. Der Jahresverdienst als selbstständiger Baumeister wurde von ihm mit ca. 5000 Mark angegeben. Das Strafregister erfragte man beim Geheimen Sekretariat des [[wikipedia:Reichsjustizamt|Reichsjustizamt]]s in Berlin: Beer war ohne Vorstrafen. Daraufhin beschloss der Magistrat am 13. September, das Bürgerrecht gegen eine Gebühr von 160 Mark vom Tage der [[wikipedia:Naturalisation|Naturalisation]] an zu verleihen. Die kgl. Regierung von Mittelfranken beurkundete die bayerische Staatsangehörigkeit für Georg und Maria Beer am 1. November 1906. Ein Vierteljahr später teilte Beer der Stadtverwaltung mit, dass er nunmehr die Entlassung aus dem österreichischen Staatsverband herbeiführen werde.<ref name="B 1945"/> Noch im Jahr 1906 wurde er wegen Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Strafe von 25 Mark oder ersatzweise 5 Tage Gefängnis verurteilt.<ref name="Krstr.">Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Abt. IV Kriegsarchiv, Kriegsstammrollen 1914 - 1918; Band 9023 1G; 9035 8; 9113 7</ref>
Am 15. August 1906 ersuchte er beim Stadtmagistrat für sich und seine Ehefrau um Verleihung des Fürther Heimat- und Bürgerrechts und um die bayerische Staatsangehörigkeit. Sogleich wurden die üblichen Recherchen gepflogen: So rapportierte der „Distriktsvigilant“, Schutzmann Leonhard Breiter, dass sich Beer in politischer Beziehung nicht hervorgetan habe, weder als Führer noch als Anhänger irgendeiner Partei; auch hinsichtlich seiner körperlichen und geistigen Gesundheit bestünden keine Bedenken. Der Jahresverdienst als selbstständiger Baumeister wurde von ihm mit ca. 5000 Mark angegeben. Das Strafregister erfragte man beim Geheimen Sekretariat des [[wikipedia:Reichsjustizamt|Reichsjustizamt]]s in Berlin: Beer war ohne Vorstrafen. Daraufhin beschloss der Magistrat am 13. September, das Bürgerrecht gegen eine Gebühr von 160 Mark vom Tage der [[wikipedia:Naturalisation|Naturalisation]] an zu verleihen. Die kgl. Regierung von Mittelfranken beurkundete die bayerische Staatsangehörigkeit für Georg und Maria Beer am 1. November 1906. Ein Vierteljahr später teilte Beer der Stadtverwaltung mit, dass er nunmehr die Entlassung aus dem österreichischen Staatsverband herbeiführen werde.<ref name="B 1945"/> Noch im Jahr 1906 wurde er wegen Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Strafe von 25 Mark oder ersatzweise 5 Tage Gefängnis verurteilt.<ref name="Krstr.">Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Abt. IV Kriegsarchiv, Kriegsstammrollen 1914 - 1918; Band 9023 1G; 9035 8; 9113 7</ref>


Im Februar 1908 erwarben die Eheleute Beer von der [[Nürnberger Sodafabrik]] Grundbesitz von 1640 m<sup>2</sup> (Flurstück-Nr. 986 1/3 a–d) zwischen südlichem Pegnitzufer und Kanalstraße unweit der Stadtgrenze. Sie bebauten das Anwesen mit der Adresse Kanalstraße 49<ref>Das Wohnhaus existiert nicht mehr; das heutige Gebäude mit Adresse Kurgartenstraße 49 ist wohl ein Nachfolgebau anstelle des Fabrikgebäudes.</ref> mit einem Hofwohnhaus und einem Fabrikgebäude, welches an ein Konsortium für elektrochemische Industrie vermietet wurde. Bereits im Jahr darauf, Ende Oktober 1909, verkauften sie den Teil von ca. 660 m<sup>2</sup> – dazu gehörte offenbar der ufernahe Bereich mit der Fabrik – an das sog. „Vierer-Konsortium“, den Eigentümern der „König Ludwig-Quelle G.m.b.H.”.<ref>Kgl. Notariat Fürth I: Urkunde für Herrn Edmund und Sofie Duisberg, Kaufmannseheleute in Nürnberg. Errichtet durch den Königl. Notar und Justizrat Andeas Wäckerle in Fürth am 27. Oktober 1909 unter Geschäftsregister № 1245.“; StadtAFÜ Sign.-Nr. LEG 312</ref>  
Im Februar 1908 erwarben die Eheleute Beer von der [[Nürnberger Sodafabrik]] Grundbesitz von 1640 m<sup>2</sup> (Flurstück-Nr. 986 1/3 a–d) zwischen südlichem Pegnitzufer und Kanalstraße unweit der Stadtgrenze. Sie bebauten das Anwesen mit der Adresse Kanalstraße 49<ref>Das Wohnhaus existiert nicht mehr; das heutige Gebäude mit Adresse Kurgartenstraße 49 ist wohl ein Nachfolgebau anstelle des Fabrikgebäudes.</ref> mit einem Hofwohnhaus und einem Fabrikgebäude, welches an ein Konsortium für elektrochemische Industrie vermietet wurde. Bereits im Jahr darauf, Ende Oktober 1909, verkauften sie den Teil von ca. 660 m<sup>2</sup> – dazu gehörte offenbar der ufernahe Bereich mit der Fabrik – an das sog. „Vierer-Konsortium“, den Eigentümern der „König Ludwig-Quelle G.m.b.H.”<ref>Kgl. Notariat Fürth I: Urkunde für Herrn Edmund und Sofie Duisberg, Kaufmannseheleute in Nürnberg. Errichtet durch den Königl. Notar und Justizrat Andeas Wäckerle in Fürth am 27. Oktober 1909 unter Geschäftsregister № 1245.“; StadtAFÜ Sign.-Nr. LEG 312</ref>  


Mit Fertigstellung seines Bauvorhabens [[Kurgartenstraße 42]] erhielt Beer zum 1. Juli 1912 in diesem Gebäude die Konzession für den Betrieb einer Schankwirtschaft mit Branntweinausschank, welche er aber bereits am 20. des Monats aufgab.  
Mit Fertigstellung seines Bauvorhabens [[Kurgartenstraße 42]] erhielt Beer zum 1. Juli 1912 in diesem Gebäude die Konzession für den Betrieb einer Schankwirtschaft mit Branntweinausschank, welche er aber bereits am 20. des Monats aufgab.  
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