Brauerei Grüner: Unterschied zwischen den Versionen

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3 Bytes hinzugefügt ,  12. Oktober 2023
(→‎Werbeslogan "bekömmlich vs. begehrt": verschobene Infos aus Abschnitt Wiedereinführung ergänzt und Dopplungen raus)
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:''Auf den Etiketten des Erzeugnisses, das laut Deklaration einen Alkoholgehalt von 5,3 % vol. aufweist, befindet sich die folgende Auslobung: "... und bekömmlich" sowie "ein bekömmlicher Genuss". Nach der s.g. EU-Health-Claims-Verordnung (VO (EG) 1924/2006) dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Weiterhin sind bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent nur nährwertbezogene Angaben zulässig, die sich auf einen geringen Alkoholgehalt oder eine Reduzierung des Alkoholgehaltes oder eine Reduzierung des Brennwerts beziehen (Kapitel II, Artikel 4 Absatz 3). ... Ebenso sind Verweise auf allgemeine nichtspezifische Vorteile für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitliche Wohlbefinden wie z.B. "Appetitanregend", "wohltuend" oder "bekömmlich" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung bei alkoholhaltigen Getränken abzulehnen, da sie mit spezifischen Claims verbunden werden müssten, die aber nach Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung für alkoholhaltige Getränke grundsätzlich nicht zulässig sind. Darüberhinaus sind Angaben, die geeignet sind, die Alkoholwirkung zu verharmlosen und zu einem regelmäßigen Verzehr von Alkohol zu verleiten, unter dem Gesichtspunkt einer Irreführung i.S. von § 11 Abs. 1 LFGB zu prüfen." Das Erzeugnis entspricht somit nicht den Anforderungen der VO (EG) 1924/ 2006.''<ref>Schreiben der Amtlichen Lebensmittelkontrolle (ALS) an die Tucher Bräu AG, S. 2</ref>
:''Auf den Etiketten des Erzeugnisses, das laut Deklaration einen Alkoholgehalt von 5,3 % vol. aufweist, befindet sich die folgende Auslobung: "... und bekömmlich" sowie "ein bekömmlicher Genuss". Nach der s.g. EU-Health-Claims-Verordnung (VO (EG) 1924/2006) dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Weiterhin sind bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent nur nährwertbezogene Angaben zulässig, die sich auf einen geringen Alkoholgehalt oder eine Reduzierung des Alkoholgehaltes oder eine Reduzierung des Brennwerts beziehen (Kapitel II, Artikel 4 Absatz 3). ... Ebenso sind Verweise auf allgemeine nichtspezifische Vorteile für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitliche Wohlbefinden wie z.B. "Appetitanregend", "wohltuend" oder "bekömmlich" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung bei alkoholhaltigen Getränken abzulehnen, da sie mit spezifischen Claims verbunden werden müssten, die aber nach Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung für alkoholhaltige Getränke grundsätzlich nicht zulässig sind. Darüberhinaus sind Angaben, die geeignet sind, die Alkoholwirkung zu verharmlosen und zu einem regelmäßigen Verzehr von Alkohol zu verleiten, unter dem Gesichtspunkt einer Irreführung i.S. von § 11 Abs. 1 LFGB zu prüfen." Das Erzeugnis entspricht somit nicht den Anforderungen der VO (EG) 1924/ 2006.''<ref>Schreiben der Amtlichen Lebensmittelkontrolle (ALS) an die Tucher Bräu AG, S. 2</ref>


Aufgrund der Feststellung der Amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde der ursprüngliche Slogan von "''beliebt, bekannt, bekömmlich''" in "''beliebt, bekannt, begehrt''" umgewandelt. Eine nicht unerhebliche Anzahl mit bereits dem alten Slogan bedruckter Artikel, wurde von der [[Tucher Bräu]] AG wieder eingezogen und vernichtet. Trotzdem waren der Vorstellung des neuen Sudes am [[29. September]] [[2011]] im ehemaligen [[Grüner-Keller]] sowie auf der [[Michaelis-Kirchweih]] [[2011]] neu gefertigte Bierkästen, Gläser und Werbeschilder mit dem alten Werbespruch in Umlauf und fanden ihren Weg in Sammlerhände
Aufgrund der Feststellung der Amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde der ursprüngliche Slogan von "''beliebt, bekannt, bekömmlich''" in "''beliebt, bekannt, begehrt''" umgewandelt. Eine nicht unerhebliche Anzahl mit bereits dem alten Slogan bedruckter Artikel, wurde von der [[Tucher Bräu]] AG wieder eingezogen und vernichtet. Trotzdem waren bei der Vorstellung des neuen Sudes am [[29. September]] [[2011]] im ehemaligen [[Grüner-Keller]] sowie auf der [[Michaelis-Kirchweih]] [[2011]] neu gefertigte Bierkästen, Gläser und Werbeschilder mit dem alten Werbespruch in Umlauf und fanden ihren Weg in Sammlerhände


== Chronik der Brauerei ==
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