Bierführer-Verein Fürth: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Bierführer-Verein Fürth''' wurde [[1892]] von 18 Bierkutschern der Fürther [[Brauereien]] gegründet, um soziale Härten bei Krankheit oder Todesfall zu mildern.  
Der '''Bierführer-Verein Fürth''' wurde [[1892]] von 18 Bierkutschern der Fürther [[Brauereien]] gegründet, um soziale Härten bei Krankheit oder Todesfall zu mildern.  
== Geschichte ==
== Geschichte ==
[[Datei:Anstecker 75 Jahre Bierführer.jpg|mini|rechts|Anstecker des Bierführervereins zu seinem 75-jährigen Jubiläum 1967]]
Ende des 19. Jahrhunderts waren die Arbeitsbedingungen der Fürther Bierführer hart, die Arbeitszeiten lang (drei Uhr früh bis abends um 22 Uhr) und am Wochenende mussten die Bierkutscher, die sich lieber Bierführer nannten, den Stalldienst für ihre Kaltblüter in den [[Brauereien]] verrichten. Ihre Aufgaben bestanden im Beladen der Wagen mit den schweren Bierfässern, die Beschaffung des kühlenden Eises vom Weiher oder aus der Lagerhalle und die Verteilung des Bieres auf die verschiedenen Wirtshäuser. Im Krankheitsfall bekamen die Bierführer keine Bezahlung, im Todesfall waren die Hinterbliebenen unversorgt. Deshalb gründete man den Bierführer-Verein. Jeder zahlte einen Betrag in eine gemeinsame Kasse, aus der im Krankheitsfall ein Ausfallslohn und im Todesfall eine letzte Prämie für die Hinterbliebenen gezahlt wurden.  
Ende des 19. Jahrhunderts waren die Arbeitsbedingungen der Fürther Bierführer hart, die Arbeitszeiten lang (drei Uhr früh bis abends um 22 Uhr) und am Wochenende mussten die Bierkutscher, die sich lieber Bierführer nannten, den Stalldienst für ihre Kaltblüter in den [[Brauereien]] verrichten. Ihre Aufgaben bestanden im Beladen der Wagen mit den schweren Bierfässern, die Beschaffung des kühlenden Eises vom Weiher oder aus der Lagerhalle und die Verteilung des Bieres auf die verschiedenen Wirtshäuser. Im Krankheitsfall bekamen die Bierführer keine Bezahlung, im Todesfall waren die Hinterbliebenen unversorgt. Deshalb gründete man den Bierführer-Verein. Jeder zahlte einen Betrag in eine gemeinsame Kasse, aus der im Krankheitsfall ein Ausfallslohn und im Todesfall eine letzte Prämie für die Hinterbliebenen gezahlt wurden.  


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