Seite:Fronmüller Chronik.pdf/47: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
(→‎Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „Dritte Periode (1527-1528.) 33 der Nürnberger Gemeinde zu Fürth erkundigt habe. Er bat, daß derselbe, blos wegen seiner Verkündigung des reinen Gotteswor…“)
 
SeitenstatusSeitenstatus
-
Nicht korrekturgelesen
+
Korrekturgelesen
Textkörper (einzufügen):Textkörper (einzufügen):
Zeile 1: Zeile 1:
Dritte Periode (1527-1528.)
{{BuchKopf||Dritte Periode (1527-1528.)|33}}


33
der Nürnberger Gemeinde zu Fürth erkundigt habe. Er bat, daß derselbe, blos wegen seiner Verkündigung des reinen Gotteswortes verfolgt, vor unparteiliche Richter gestellt werde. {{fnFC|120}} Ueber die weiteren Schicksale des Kaplans Nußberger fehlen weitere Aufzeichnungen. Pfarrer Hofmann zu Fürth erhielt am {{Datum|13. Juli|1527}} von dem Bambergischeu Amtmann in Herzogenaurach eine Aufforderung, daß er weder Markgräflich noch Nürnbergisch auf der Kanzel verkünden solle; denn alle hohe Obrigkeit zu Fürth sei seinem gnädigen Herrn und Landesfürsten zuständig. {{fnFC|121}}


der Nürnberger Gemeinde zu Fürth erkundigt habe. Er bat, daß
Im Herbst {{Datum|1528}} fand die erste Visitation der Fürther Pfarrei von Seite Nürnbergs durch eine Kommission von Geist­lichen und Rathsgliedern Statt, wodurch die Reformation in
derselbe, blos wegen seiner Verkündigung des reinen Gotteswortes
Fürth förmlich eingeführt wurde {{fnFC|122}} Man fand damals noch einen Frühmesser in Fürth, Johann Höfler, der zwar noch Messe las, „aber selbst dawider Zweifel im Herzen hegte". Man ließ
verfolgt, vor unparteiliche Richter gestellt werde."") Ueber
ihn in Fürth absterben, verbot ihm aber „die Papistische Messe fernerhin zu halten", wie es in den Aufzeichnungen von Pfarrer Würfel heißt. {{fnFC|123}} — Die Kirche von St. Lorenz in Nürnberg, die damals von großer Bedeutung war, indem an derselben ein Probst, ein Prediger, sieben Kapläne, von denen der älteste den Titel Schaffner führte, zwanzig Vikarien, zwei Kornschreiber, ein Kirchner, ein Schulmeister angestellt waren, erstreckte bis zu dieser
die weiteren Schicksale des Kaplans Nußberger fehlen weitere
Zeit ihre Parochialrechte über die ganze links der Pegnitz ge­legene Stadtseite, dann über alle rings um die Stadt auf der linken Flußseite gelegenen Ortschaften und übte eine gewisse Ober­
Aufzeichnungen. Pfarrer Hofmann zu Fürth erhielt am 13. Juli
herrschaft über die Pfarreien Fürth, Farrnbach und Eibach aus. Der Probst von St. Lorenz hatte das Präsentationsrecht für diese Pfarreien, das Bestätigungsrecht der Bischof von Bamberg.
1527 von dem Bambergischeu Amtmann in Herzogenaurach eine
Mit dem Eintritte der Reformation legte der erstere sein Patronat über diese Pfarreien in die Hände des Raths von Nürnberg nieder, der diese Funktion durch das Landalmosenamt ausüben
Aufforderung, daß er weder Markgräflich noch Nürnbergisch auf
ließ, welches auch die Baulast für diese Kirchen übernahm. Lehnsherr über Pfarrhaus und Pfarrgut blieb fortwährend der Domprobst von Bamberg, dessen Amtmann den Vorsitz bei Abhör
der Kanzel verkünden solle; denn alle hohe Obrigkeit zu Fürth
der Kirchenrechnung führte. Der Pfarrer mußte dem jedesmaligen Domprobst als Lehnsherrn huldigen, jedoch ohne Präjustiz für seine Wirksamkeit als Geistlicher. An Reichniß für die Domprobstei mußte er jährlich 1 ½ Simra Getreide abgeben.  
sei seinem gnädigen Herrn und Landesfürsten zuständig."')
----
Im Herbst 1528 fand die erste Visitation der Fürther 1528
Fron Müller, Chronik von Fürth. 3
Pfarrei von Seite Nürnbergs durch eine Kommission von Geist­
lichen und Rathsgliedern Statt, wodurch die Reformation in
Fürth förmlich eingeführt wurde?") Man fand damals noch
einen Frühmesser in Fürth, Johann Höfler, der zwar noch Messe
las, „aber selbst dawider Zweifel im Herzen hegte". Man ließ
ihn in Fürth absterben, verbot ihm aber „die Papistische Messe
fernerhin zu halten", wie es in den Aufzeichnungen von Pfarrer
Würfel heißt?") — Die Kirche von St. Lorenz in Nürnberg,
die damals von großer Bedeutung war, indem an derselben ein
Probst, ein Prediger, sieben Kapläne, von denen der älteste den
Titel Schaffner führte, zwanzig Vikarien, zwei Kornschreiber, ein
Kirchner, ein Schulmeister angestellt waren, erstreckte bis zu dieser
Zeit ihre Parochialrechte über die ganze links der Pegnitz ge­
legene Stadtseite, dann über alle rings um die Stadt auf der
linken Flußseite gelegenen Ortschaften und übte eine gewisse Ober­
herrschaft über die Pfarreien Fürth, Farrnbach und Eibach aus.
Der Probst von St. Lorenz hatte das Präsentationsrecht für
diese Pfarreien, das Bestätigungsrecht der Bischof von Bamberg.
Mit dem Eintritte der Reformation legte der erstere sein Patronat
über diese Pfarreien in die Hände des Raths von Nürnberg
nieder, der diese Funktion durch das Landalmosenamt ausüben
ließ, welches auch die Baulast für diese Kirchen übernahm.
Lehnsherr über Pfarrhaus und Pfarrgut blieb fortwährend der
Domprobst von Bamberg, dessen Amtmann den Vorsitz bei Abhör
der Kirchenrechnung führte. Der Pfarrer mußte dem jedesmaligen
Domprobst als Lehnsherrn huldigen, jedoch ohne Präjustiz für
seine Wirksamkeit als Geistlicher. An Reichniß für die Domprobstei mußte er jährlich 1'/z Simra Getreide abgeben.
Fron Müller, Chronik von Fürth.
 
3

Navigationsmenü