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der Kirchenrechnung führte. Der Pfarrer mußte dem jedesmaligen Domprobst als Lehnsherrn huldigen, jedoch ohne Präjustiz für seine Wirksamkeit als Geistlicher. An Reichniß für die Domprobstei mußte er jährlich 1 ½ Simra Getreide abgeben.  
der Kirchenrechnung führte. Der Pfarrer mußte dem jedesmaligen Domprobst als Lehnsherrn huldigen, jedoch ohne Präjustiz für seine Wirksamkeit als Geistlicher. An Reichniß für die Domprobstei mußte er jährlich 1 ½ Simra Getreide abgeben.  
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Fron Müller, Chronik von Fürth. 3
Fronmüller, Chronik von Fürth. 3

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