89.900
Bearbeitungen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 126: | Zeile 126: | ||
* [[Heinrich Hoffmann]] | * [[Heinrich Hoffmann]] | ||
: Verleihung [[13. September]] [[1941]] | : Verleihung [[13. September]] [[1941]] | ||
: Auch [[Heinrich Hoffmann]] erhielt [[1941]] in einer Kassette den Ehrenbürgerbrief der Stadt Fürth, nicht auf Papier, sondern auf einer vergoldeten Silberplatte in getriebener Schrift. Die Kosten beliefen sich auf 2.250 Reichsmark (~ ca. 8.500 Euro). Nach Fürth kam er | : Auch [[Heinrich Hoffmann]] erhielt [[1941]] in einer Kassette den Ehrenbürgerbrief der Stadt Fürth, nicht auf Papier, sondern auf einer vergoldeten Silberplatte in getriebener Schrift. Die Kosten beliefen sich auf 2.250 Reichsmark (~ ca. 8.500 Euro). Nach Fürth kam er persönlich nicht, da sein Verhältnis zur Stadt nicht sonderlich innig war. Hoffmann selbst lebte nur bis zu seinem dritten Lebensjahr in der [[Nürnberger Straße 89]]. Auch sein Geburtshaus [[Nürnberger Straße 38]] existierte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. An dieser Stelle steht ein [[1889]] erbautes dreistöckiges Wohnhaus Ecke [[Nürnberger Straße]]/[[Luisenstraße]], in dem sich die ehemalige Luisenapotheke befindet. Die Übergabe der Kassette erfolgte in Berlin, Hoffmann selbst war unabkömmlich als Reichsbildberichterstatter und Leib-Fotograf Adolf Hitlers. | ||
Die Ehrenbürgerverleihung erfolgt in der Regel auf Lebenszeit. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats am [[12. Oktober]] [[1946]] in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung nicht bei allen Kriegsverbrechern Anwendung finden konnte, da viele NS-Kriegsverbrecher entweder im Krieg gefallen waren bzw. sich einem gerichtlichen Verfahren durch Selbstmord entzogen und somit nicht verurteilt werden konnten, so z.B. Adolf Hitler oder Joseph Goebbels. | Die Ehrenbürgerverleihung erfolgt in der Regel auf Lebenszeit. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats am [[12. Oktober]] [[1946]] in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung nicht bei allen Kriegsverbrechern Anwendung finden konnte, da viele NS-Kriegsverbrecher entweder im Krieg gefallen waren bzw. sich einem gerichtlichen Verfahren durch Selbstmord entzogen und somit nicht verurteilt werden konnten, so z.B. Adolf Hitler oder Joseph Goebbels. |