Datei:Bestellung Hartmanns auf Ruf und Widerruf, 8. Februar 1864 a.pdf

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Originaldatei(1.239 × 1.885 Pixel, Dateigröße: 4,45 MB, MIME-Typ: application/pdf, 5 Seiten)

Bildinformationen

Datei:Bestellung Hartmanns auf Ruf und Widerruf, 8. Februar 1864 a.pdf
GenreHistorische Dokumente
PersonAbraham Hartmann
UrheberVorstand der israelitischen Cultusgemeinde Fürth
QuellangabenCAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-915;
DateiartDokumentDateityppdf
Erstellungsdatum8. Februar 1864
LizenzCC BY-NC-ND 4.0
UploadCommonsNein
BeschreibungBestellung Hartmanns als Hospitalverwalter auf Ruf und Widerruf, 8. Februar 1864
Dateiinfo
(Bild-Unterschrift und Info-Box,
automatisch erstellt)
Bestellung Hartmanns als Hospitalverwalter auf Ruf und Widerruf, 8. Februar 1864 Urheber: Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde Fürth<br><br>Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0
Medienbetrachter-Zeile
(automatisch erstellt)
CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-915;  ▽ mehr Infos ▽
Erstellungsdatum,
(ISO-Notation automatisch erstellt)
1864-02-08
Semantisches BrowsenSemantisches Browsen / Bilder-Suche

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Lizenz

Creative Commons License
Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung 4.0
Diese Datei steht unter der Creative Commons-Lizenz
Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung - 4.0

Fürth, den 8. Februar 1864

Der
Vorstand
der
israelitischen Cultusgemeinde
Fürth

beschließt
in Sachen des Hospitalverwalters
Abraham Hartmann auf kolle-
giale Berathung:

Es sei genannter Hartmann
vom 1. März 1804 an als
Hospitalverwalter auf
Ruf und Widerruf, übri-
gens unter denselben Be-
dingungen, wie s.[einer] Z.[eit] Ja-
kob Reis, zu bestellen.
Gründe:

Unteren 25. Juni 1863 wurde Abra-

[Seite 2]
ham Hartmann zur Probe auf 6 Mo-
nate vom 1. September 1863 an ge-
fangen, er wählt.
Der Hr. W: A: hat dieser Wahl
nur unter der Bedingung zuge-
stimmt, daß nach Ablauf dieser sechs Mo-
nate über die Amtsführung des
Abraham Hartmann umfassend
Bericht Seitens der Armenkommis-
sion und de Hospitalarztes erholt
werde.
Auf die unter dem 18. Jänner
1864 /: Act Fol 17 :/ eingelangte Mel-
dung des A. Hartmann wur-
de zur Erholung der oben berühr-
tem Gutachten geschritten und
sind dieselben zunächts zu prüfen.
Sowohl die Armenkommission
/: Act fol20 :/, als der Hospital-

[Seite 3] arzt /:Act fol 22 :/ können die Tüchtig-
keit des A. Hartmann nicht ge-
nügend rühmen, und sind namentlich
beide Gutachten darin einig, daß
das Hospital unter der Verwal-
tung des A. Hartmann sich in
bestem Stande befinde und daß
dessen Wiederwahl im Interes-
se der Anstalt als wünschen-
werth und geboten erscheine.

Aber auch die Erfahrungen,

welche ein eigens hierzu be-
stellter Vorstandskommissari ge-
macht hat, /: Act fol. 23 :/ sind eben-
falls von der Art, daß nur
Gutes und Rühmliches von
A. Hartmann zu berichten
ist, und daß jede Besorg-
niß, als sei er der Verwal-

[Seite 4] tung des Hospitals nicht gewach-
sen, von den übereinstimmen-
den unparteiischen Gutachten
der hierzu berufenen schwin-
den muß.
Demgemäß war notari-
ell die Wiederwahl, wie ge-
schehen, geboten.
Formell mußte sie ausge-
sprochen werden, weil wie
Eingangs erwähnt, mit dem
1. März die Anstellung des
A. Hartmann sich außerdem
endigen würde.
Da selbstverständlich die
Anstellung nur auf Ruf
und Widerruf erfolget, so
schien die bisher bei allen im
gemeindlichen Dienste Ange-

[Seite 5] stellten übliche Kündigungs-
art von drei oder sechs
Monaten geeigneter, als
eine Wahl auf im Voraus
bestimmte Zeit.

Letztere Art, in ihrem

praktischen Erfolg dem all-
gemein dahiesigen üblichen Modus ganz
gleich, würde lediglich eine
Masse unnötiger Schreibereien
zur Folge gehabt haben.
Es war daher auch von die-
sem Standpunkte aus der
gefaßte Beschluß gerechtfertigt.
Also beschlossen.

Vorsitzender [D?] Altmann
./. Gab. Mülhäuser
M.J. Büchenbacher
M. Neubauer

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