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Bei der Versteigerung am [[17. September]] [[1867]] traten drei Bieter auf: Mauermeister Friedrich Schmidt, Maurermeister Leonhard Gran und Kaufmann Karl Königsberger<ref>Großvater von [[Kurt Königsberger]], dem späteren provisorischen Kriegsminister und Oberkommandierenden der bayerischen Streitkräfte im November 1918; siehe Verein für Computergenealogie e. V. (CompGen), Abruf vom 05.03.2020 - [http://gedbas.genealogy.net/person/show/1201659917 Max Karl Königsberger]</ref>. Als Mindestgebot war ein Preis von 24 Kreuzern pro Quadratfuß festgelegt. Am Ende war Leonhard Gran Meistbietender, er erhielt den vorbehaltlichen Zuschlag für 57 Kreuzer je Quadratfuß. Somit ergab sich für das Baugrundstück ein Kaufpreis von 9.393 Gulden (f.) 36 Kreuzer (Xr.). Noch am gleichen Tag wurde der Kaufvertrag (Gesch. Reg. Nr. 2269) unter Vorbehalt der Genehmigung zwischen Gran und dem bevollmächtigten Magistratsrat Aldinger in der Privatwohnung des königl. Notars Dr. [[Ignaz Ortenau|Ortenau]] geschlossen.
 
Bei der Versteigerung am [[17. September]] [[1867]] traten drei Bieter auf: Mauermeister Friedrich Schmidt, Maurermeister Leonhard Gran und Kaufmann Karl Königsberger<ref>Großvater von [[Kurt Königsberger]], dem späteren provisorischen Kriegsminister und Oberkommandierenden der bayerischen Streitkräfte im November 1918; siehe Verein für Computergenealogie e. V. (CompGen), Abruf vom 05.03.2020 - [http://gedbas.genealogy.net/person/show/1201659917 Max Karl Königsberger]</ref>. Als Mindestgebot war ein Preis von 24 Kreuzern pro Quadratfuß festgelegt. Am Ende war Leonhard Gran Meistbietender, er erhielt den vorbehaltlichen Zuschlag für 57 Kreuzer je Quadratfuß. Somit ergab sich für das Baugrundstück ein Kaufpreis von 9.393 Gulden (f.) 36 Kreuzer (Xr.). Noch am gleichen Tag wurde der Kaufvertrag (Gesch. Reg. Nr. 2269) unter Vorbehalt der Genehmigung zwischen Gran und dem bevollmächtigten Magistratsrat Aldinger in der Privatwohnung des königl. Notars Dr. [[Ignaz Ortenau|Ortenau]] geschlossen.
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[[Datei:Bhf-pl.1 Genehmigung-Grundstücksverkauf 1867.jpg|thumb|200 px|right|Genehmigung des Grundstücksverkauf durch die Kgl. Regierung von Mittelfranken]]
 
Der in der Versteigerung erzielte Preis wurde seitens des Stadtmagistrats „als ein sehr günstiger“ bezeichnet, das Gebot des Maurermeisters Gran wurde daher von ihm genehmigt. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten erklärte sich am 24. September mit dem Magistratsbeschluss einverstanden, sodass drei Tage später der Magistrat der Kgl. Regierung von Mittelfranken berichtete und „um geneigte Curatelgenehmigung“ bat. Die Regierung genehmigte mit Schreiben vom 1. Oktober 1867 (Unterschrift [[wikipedia:Gottfried von Feder|Feder]]) den Verkauf des gemeindlichen Bauplatzes postwendend. Dem Maurermeister L. Gran wurde am 11. Oktober die erfolgte Genehmigung mitgeteilt, was er unterschriftlich quittierte. Allerdings ließ Gran die vertragliche Zahlungsfrist verstreichen, ohne den „stipulierten Kaufschilling zu erlegen“.
 
Der in der Versteigerung erzielte Preis wurde seitens des Stadtmagistrats „als ein sehr günstiger“ bezeichnet, das Gebot des Maurermeisters Gran wurde daher von ihm genehmigt. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten erklärte sich am 24. September mit dem Magistratsbeschluss einverstanden, sodass drei Tage später der Magistrat der Kgl. Regierung von Mittelfranken berichtete und „um geneigte Curatelgenehmigung“ bat. Die Regierung genehmigte mit Schreiben vom 1. Oktober 1867 (Unterschrift [[wikipedia:Gottfried von Feder|Feder]]) den Verkauf des gemeindlichen Bauplatzes postwendend. Dem Maurermeister L. Gran wurde am 11. Oktober die erfolgte Genehmigung mitgeteilt, was er unterschriftlich quittierte. Allerdings ließ Gran die vertragliche Zahlungsfrist verstreichen, ohne den „stipulierten Kaufschilling zu erlegen“.
  
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