Friedrich-Ebert-Straße 16: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem 2. Weltkrieg wohnten hier zunächst US-Army-Beschäftigte, offensichtlich war das Haus während dieser Zeit durch die US-Militärregierung als Wohnraum für das eigenen Personal beschlagnahmt worden. In dem Gebäude wohnte die Familie Fischer, zuletzt Prof. Dr. [[Walter Fischer]], der langjähriger stellvertretender Stadtheimatpfleger der Stadt Fürth war. Nach seinem Tod 2015 war das Gebäude noch einige Jahre bewohnt, ab ca. 2020 war es allerdings nicht mehr bewohnt. 2022 wurde durch einen Bauträger ein Abrissantrag gestellt zur Errichtung neuer Gebäude auf dem Grundstück. | Nach dem 2. Weltkrieg wohnten hier zunächst US-Army-Beschäftigte, offensichtlich war das Haus während dieser Zeit durch die US-Militärregierung als Wohnraum für das eigenen Personal beschlagnahmt worden. In dem Gebäude wohnte die Familie Fischer, zuletzt Prof. Dr. [[Walter Fischer]], der langjähriger stellvertretender Stadtheimatpfleger der Stadt Fürth war. Nach seinem Tod 2015 war das Gebäude noch einige Jahre bewohnt, ab ca. 2020 war es allerdings nicht mehr bewohnt. 2022 wurde durch einen Bauträger ein Abrissantrag gestellt zur Errichtung neuer Gebäude auf dem Grundstück. | ||
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* Armin Leberzammer: ''Stadt beruhigt: Rodung nicht erlaubt''. In: [[Fürther Nachrichten]] vom 21. Februar 2023 (Druckausgabe) | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Version vom 22. Februar 2023, 17:21 Uhr
Das Wohngebäude Friedrich-Ebert-Straße 16 wurde 1932 von dem Architekten Jean Voigt erbaut.
Nach dem 2. Weltkrieg wohnten hier zunächst US-Army-Beschäftigte, offensichtlich war das Haus während dieser Zeit durch die US-Militärregierung als Wohnraum für das eigenen Personal beschlagnahmt worden. In dem Gebäude wohnte die Familie Fischer, zuletzt Prof. Dr. Walter Fischer, der langjähriger stellvertretender Stadtheimatpfleger der Stadt Fürth war. Nach seinem Tod 2015 war das Gebäude noch einige Jahre bewohnt, ab ca. 2020 war es allerdings nicht mehr bewohnt. 2022 wurde durch einen Bauträger ein Abrissantrag gestellt zur Errichtung neuer Gebäude auf dem Grundstück.
Laut Landesamt für Denkmalschutz ist besonders im Innenbereich die besonders ungewöhnliche dichte und in hoher Qualität erhaltene Innenausstattung erwähnenswert. Eine Prüfung, ob das Gebäude die Voraussetzungen des Denkmalschutzes erfüllt lief seit 2022 und endete Anfang 2023 mit dem Statement, dass eine Denkmaleigenschaft nicht vorliegen würde.
Eigentümer
- 1935 Andreas Walter
- 1956 Gunda Fischer
Lokalberichterstattung
- Armin Leberzammer: Stadt beruhigt: Rodung nicht erlaubt. In: Fürther Nachrichten vom 21. Februar 2023 (Druckausgabe)